Ihre Kanzlei für Verteidigung, Verkehr und mehr…
Rechtsanwalt Frank Witte
Rechtsanwalt Witte – Ihr engagierter Partner im Verkehrsrecht
Mit jahrzehntelanger Erfahrung, umfassendem Fachwissen und klarem Urteilsvermögen setzt sich Rechtsanwalt Witte entschlossen für die Belange seiner Mandanten ein. Sein Leitspruch:
„Wer kämpft, kann gewinnen oder verlieren – wer nicht kämpft, hat schon verloren.“
Kurzvita
Geboren 1962 in Bremen, lebt und arbeitet Rechtsanwalt Witte heute in Sulingen. Nach dem Jurastudium in Passau und Kiel sammelte er internationale Erfahrungen bei PricewaterhouseCoopers in Sydney. Seit 1993 als Anwalt tätig, ist er seit 2009 Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 2020 ADAC-Vertragsanwalt.
Tätigkeitsschwerpunkte
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht liegt sein Fokus auf der Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren sowie im Fahrerlaubnisrecht. Zudem berät er bei Vertragsstreitigkeiten und leitet das Inkasso der Kanzlei.
ADAC-Vertragsanwalt
Seit 2020 ist Herr Witte offizieller ADAC-Vertragsanwalt für die Region Sulingen. Er bietet ADAC-Mitgliedern fundierte Erstberatung in Verkehrs-, Verbraucher- und Reiserecht und steht für kompetente rechtliche Unterstützung.
Engagement und Mitgliedschaften
Rechtsanwalt Witte ist Mitglied in mehreren Anwaltsvereinen sowie im Golfclub Syke und Tennisclub Gelb-Weiß-Sulingen. Er engagiert sich zudem als Gründungsmitglied des Integrationsvereins MIR e.V.
Vortragstätigkeit
Seit über zwanzig Jahren hält er regelmäßig Vorträge im Verkehrsrecht und Forderungsmanagement. Buchungen sind für Unternehmen, Autohäuser, Innungen, Verbände oder Vereine möglich.
Rechtsanwältin Ivonne Burmester
Mit einem besonderen Schwerpunkt im Verkehrs- und Strafrecht steht Rechtsanwältin Ivonne Burmester ihren Mandanten engagiert und zuverlässig zur Seite. Sie legt Wert auf eine transparente Kommunikation und eine konsequente Durchsetzung der Interessen – im außergerichtlichen Bereich ebenso wie vor Gericht.
Kurzvita
Rechtsanwältin Burmester hat an der Universität Bielefeld Rechtswissenschaften studiert mit dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften. Das Referendariat absolvierte sie im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft hat sie zunächst in einer zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei gearbeitet, bevor sie mehrere Jahre selbständig ihre eigene Anwaltskanzlei geführt hat. Seit Juli 2025 ist sie als Rechtsanwältin in der Anwaltskanzlei Witte & Burmester tätig.
Tätigkeitsschwerpunkte
Rechtsanwältin Burmester hat den Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht erfolgreich absolviert. Ihre Tätigkeit im Verkehrsrecht umfasst unter anderem:
- die umfassende Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen
- die Verteidigung in Bußgeldverfahren, etwa bei Geschwindigkeitsverstößen, Abstands- und Rotlichtverstößen oder die Vermeidung von Fahrverboten
- die Vertretung in Verkehrsstrafsachen, z. B. bei Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss, Unfallflucht, verbotene Kraftfahrzeugrennen, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder fahrlässiger Körperverletzung / Tötung im Straßenverkehr
Darüber hinaus ist sie im allgemeinen Strafrecht tätig (z. B. bei Eigentums- und Vermögensdelikten wie Diebstahl oder Betrug) und bringt ihre kriminalwissenschaftliche Spezialisierung aus dem Studium gezielt in die Verteidigung ein.
Schließlich berät Rechtsanwältin Burmester Mandanten im allgemeinen Zivilrecht, dort insbesondere bei vertragsrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Rückabwicklung von KFZ-Kaufverträgen wegen Mängeln oder arglistiger Täuschung bei Vertragsabschluss.
Rechtsanwalt Hendric Beuke
Für die Bearbeitung von Rechtsfällen im Bereich des Mietrechts und Baurechts haben wir eine Kooperation mit Rechtsanwalt Hendric Beuke geschlossen. Er ist als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Bau- und Architektenrecht in Sulingen tätig. Mit seiner langjährigen Erfahrung steht er unseren Mandanten sowohl bei der außergerichtlichen Beratung als auch bei der Durchsetzung prozessualer Ansprüche engagiert zur Seite.
Weitere Informationen zu Rechtsanwalt Beuke finden Sie auf seiner Homepage (www.beuke-recht.de).
Sie haben ein Anliegen im Verkehrsrecht?
Kontaktieren Sie uns – wir vereinbaren gerne einen persönlichen Besprechungstermin. Mit fachlicher Kompetenz und einem offenen Ohr für Ihr Anliegen entwickeln wir gemeinsam die passende Strategie zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Rechte.
VERKEHRSRECHT
Das Verkehrsrecht hat sich in den letzten Jahren durch eine Flut von Gesetzesänderungen (z. B. durch verschärfte Bußgeld- und Strafgesetze oder die Einführung des Fahreignungsregisters) und die ständigen und vor allem unberechtigten Kürzungen der Kfz-Haftpflichtversicherer im Bereich der Unfallregulierung zu einer echten Spezialmaterie entwickelt. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC-Vertragsanwalt ist Rechtsanwalt Frank Witte der Experte für alle Fragen rund um Auto und Verkehr, oder besser gesagt rund um alles, was „zwei oder vier Räder“ hat. Regelmäßig geht es um Fallgestaltungen aus folgenden Bereichen:
Verkehrsrechtliche Bußgeld- und Strafverfahren können gravierende Folgen haben – von Geldbußen, Punkten im Fahreignungsregister und Fahrverboten bis hin zu Freiheitsstrafen und dem Entzug der Fahrerlaubnis. Dennoch gestehen viele Betroffene vorschnell ihre Schuld ein – häufig aus dem Irrglauben heraus, sich nicht effektiv wehren zu können.
Mögliche Verteidigungsstrategien:
• Bestreiten der Fahrereigenschaft bei unklarer Beweislage (z. B. schlechte Bildqualität)
• Überprüfung und Anfechtung der Messung
• Verzögerungstaktiken bei drohender Verschärfung im Fahreignungsregister
• Antrag auf Absehen vom Fahrverbot gegen höhere Geldbuße
• Argumentation zu strafmildernden Nebenfolgen (z. B. Berufsauswirkungen)
• Vermeidung oder gezielte Vorbereitung auf eine MPU
Wichtig: Verteidigung beginnt am Tatort
Niemand ist verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Es gilt das gesetzlich garantierte Schweigerecht – auch bei einer polizeilichen Vorladung. Angaben zur Person sind ausreichend. Eine fundierte Verteidigung sollte möglichst früh durch einen spezialisierten Anwalt erfolgen.
Keine Einlassung ohne Akteneinsicht
Ob eine Stellungnahme sinnvoll ist, lässt sich erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte beurteilen – diese ist ausschließlich Anwälten vorbehalten.
Empfohlene Vorgehensweise:
• Schweigerecht nutzen – keine Aussage zur Sache machen
• Anhörungsbogen nicht selbst beantworten
• Polizeilichen Vorladungen nicht folgen
• Bußgeldbescheid oder Strafbefehl nicht ungeprüft akzeptieren – Einspruch einlegen
• Verteidigungsstrategie gemeinsam mit dem Anwalt entwickeln
Fazit: Wer seine Rechte kennt und frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nimmt, kann Bußgelder, Punkte und Fahrverbote häufig vermeiden oder zumindest abmildern.
DIE REGULIERUNG EINES VERKEHRSUNFALLS
IST KOMPLEX UND KOMPLIZIERT!
Sehen Sie:

VERKEHRSUNFALLREGULIERUNG

Alle fünf Jahre kracht`s – so oft ist jeder Autofahrer durchschnittlich in einen Unfall verwickelt. Die Regulierung ist heutzutage selbst bei scheinbar klaren Fällen komplex und kompliziert. Neben der Schuldfrage sind häufig spezielle Fragen des Schadenersatzrechtes, der Beweislastverteilung oder versicherungsrechtliche Aspekte zu klären. Der juristische Laie ist hiermit überfordert!
Die Abwicklung eines Verkehrsunfalles hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Je nach Art und Umfang des Schadens müssen eine Reihe von Fragen geklärt werden, zum Beispiel:
- Darf ein Sachverständiger mit der Begutachtung des Fahrzeugschadens beauftragt werden?
- Wann kann mit der Reparatur des Fahrzeugs begonnen werden?
- Was ist bei einem Totalschaden?
- Welcher Mietwagen kann ohne Nachteile angemietet werden?
- Wann und wie lange besteht ein Anspruch auf Nutzungsausfall?
- Besteht ein Anspruch auf Wertminderung?
- Ist die Einholung eines ärztlichen Attestes für die Schmerzensgeldansprüche erforderlich? Wie hoch ist der Anspruch?
- Bestehen Ansprüche auf Ersatz eines Haushaltsführungs- und / oder Unterhaltsschadens?
- Wie wird ein Unfall im Ausland oder mit ausländischer Beteiligung reguliert?
VORSICHT VOR DEN KÜRZUNGEN DER VERSICHERER!!!
Die Haftpflichtversicherungen liefern sich seit langen Jahren einen ruinösen Preiskampf mit der Folge, dass die Beiträge das Schadenaufkommen nicht mehr decken. Deshalb bieten sie den Geschädigten gerne die „schnelle und unkomplizierte“ Unfallregulierung an, um bei der Schadenregulierung zu sparen. Lassen Sie die Finger davon! Oder glauben Sie, dass ein Sachverständiger der gegnerischen Versicherung Ihren Schaden objektiv ermittelt?! 100% Ihres Schadens erhalten Sie nur bei Einschaltung eines versierten Verkehrsrechtsanwaltes!
KEINE ANGST VOR DEN ANWALTSKOSTEN
Was viele nicht wissen: Die Anwaltskosten sind genauso wie der Blechschaden oder das Schmerzensgeld Teil des Gesamtschadens und müssen deshalb von der gegnerischen Versicherung nach dem Erledigungswert gezahlt werden. Eine Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll, wenn außergerichtlich keine Einigung über die Haftungsquote oder einzelne Schadenpositionen – z. B. das Schmerzensgeld – erzielt werden kann; denn einen Prozess vor Gericht können Sie auch mal ganz oder teilweise verlieren, z. B. durch ungünstige Zeugenaussagen oder ein zu Ihren Lasten gehendes unfallanalytisches Sachverständigengutachten.
Fazit: Nach einem Unfall sofort die Hilfe eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen, dann brauchen Sie sich um nichts zu kümmern und erhalten vollen Schadensersatz.
Der Gebrauchtwagenkauf ist das wohl schillerndste Feld bem Kauf gebrauchter Sachen: nirgendwo wird so viel gelogen und betrogen. Das Fahrzeug soll gerade TÜV und AU erhalten haben und natürlich unfallfrei sein – und dann stellt sich nach kurzer Zeit heraus, dass die eine oder andere Aussage schlicht falsch war. Was tun?
Viele Käufer wissen nicht, wie sie sich im Fall von Mängeln verhalten sollten, um ihre Rechte zu wahren. So wird das Fahrzeug zum Beispiel in die vertraute Werkstatt gebracht und dort repariert – und dann soll der Verkäufer die Rechnung zahlen. Das muss er aber nach geltender Rechtsprechung nicht; vielmehr bleibt der Käufer in so einem Fall auf den Kosten sitzen. Warum? Weil dem Verkäufer zunächst bis zu zweimal Gelegenheit zur Nacherfüllung – also Reparatur oder ggf. Neulieferung der Sache – gegeben werden muss, bevor ein anderer Fachbetrieb auf Kosten des Verkäufers beauftragt werden kann.
Sie merken: Der Teufel steckt im deutschen Gewährleistungsrecht häufig im Detail. Lassen Sie sich deshalb beim Auftreten von Mängeln von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten. Er kennt die Rechtslage und wird Ihre Ansprüche rechtssicher durchsetzen.
Und wer zahlt den Anwalt? Wenn der Verkäufer Sie arglistig getäuscht oder die Mängel trotz Fristsetzung nicht rechtzeitig beseitigt hat, muss der Verkäufer sie tragen; im Übrigen trägt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten.
Das KFZ-Leasing ist fester Bestandteil der modernen Wirtschaftswelt. Es ermöglicht die Anschaffung neuer Fahrzeuge für Personal und Chefetage bei minimalem Kapitaleinsatz. So weit so gut. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs kommt es aber häufig zum Streit. Gestritten wird um den Zustand des Fahrzeugs – handelt es sich zum Beispiel bei Steinschlag oder Dellen um normalen Verschleiß oder Mängel, für die Schadenersatz zu leisten ist?
Unserer Erfahrung nach sind die Forderungen der Leasinggesellschaft häufig zu hoch. Wie kommt das? Im Regelfall überprüft der Leasinggeber das Fahrzeug bei Rückgabe, beanstandet sodann den Zustand als nicht vertragsgemäß und verlangt vom Leasingnehmer einen Minderwertausgleich. Denn bei KFZ-Leasingverträgen mit Kilometerabrechnung ist es so, dass der Leasingnehmer dem Leasinggeber als Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung nicht nur die Zahlung der vereinbarten Leasingraten, sondern auch einen Ausgleich für gefahrene Mehrkilometer und den Ersatz des Minderwertes des Leasingfahrzeuges schuldet, wenn dieses nicht in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben wird.
Üblicher Weise findet sich in Leasingverträgen folgende Formulierung: „Bei Rückgabe muss das Fahrzeug einen dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand aufweisen, frei von Schäden und Mängeln sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden.“
Entscheidend ist nach Beendigung des Leasingvertrages also, ob der vertragsgemäße Zustand überschritten ist oder ob es sich noch um einen vertragsgerechten Verschleiß handelt.
LEASINGGEBER TRÄGT DIE DARLEGUNGS – UND BEWEISLAST
Der Leasinggeber trägt im Streitfall die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein über die übliche Abnutzung hinausgehender Schaden vorliegt. Er muss zunächst darlegen, welchen vertraglich vereinbarten Zustand (der so genannte „Soll-Zustand“) das Fahrzeug bei Beendigung hätte aufweisen sollen. Sodann muss er erläutern, dass die für die Wertminderung in Ansatz gebrachten Mängel nicht auf üblichem Verschleiß, sondern auf übermäßiger Abnutzung beruhen. In der Regel lässt er dazu ein Gutachten über den Zustand des Fahrzeuges erstellen. Dieses wird dann regelmäßig bereits der Rechnung über den Minderwertausgleich beigefügt.
Es kommt häufig vor, dass der beauftragte Gutachter nicht vollständig objektiv ist und im Wesentlichen den Vorgaben des Leasinggebers zur Beurteilung der Frage einer übermäßigen Abnutzung folgt. Zudem wird in einem solchen Gutachten der Minderwert meist ausschließlich durch Addition der für die einzelnen Beanstandungen ermittelten Reparaturkosten berechnet. Dieses Vorgehen ist jedoch nicht immer korrekt. In der Regel ist nämlich nur der Betrag geschuldet, um den das Fahrzeug durch die Beschädigung im Wert gemindert ist. Die Wertminderung entspricht aber nicht immer den Kosten einer Reparatur.
FORDERUNG PRÜFEN UND NICHT GLEICH BEZAHLEN!!!
Fakt ist somit, dass der vom Leasinggeber geltend gemachte Anspruch auf Zahlung eines Minderwertausgleiches oft nicht in der verlangten Höhe besteht. Vor Ausgleich der Forderung lohnt sich deshalb immer die fachkundige Überprüfung der Abrechnung.
KOSTENLOSE TELEFONISCHE ERSTBERATUNG
Wie in allen unseren Beratungsfeldern bieten wir auch bei Problemen im Zusammenhang mit der Rückgabe von Leasingfahrzeugen eine kostenlose telefonische Erstberatung an.
Sie haben ein Anliegen im Strafrecht?
Kontaktieren Sie uns – wir vereinbaren gerne einen persönlichen Besprechungstermin. Mit fachlicher Kompetenz und einem offenen Ohr für Ihr Anliegen entwickeln wir gemeinsam die passende Strategie zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Rechte.
Strafrecht – Effektive Strafverteidigung
Neben der Vertretung in verkehrsrechtlichen Verfahren umfasst das Leistungsspektrum auch die Verteidigung in allgemeinen Strafsachen – etwa bei Vorwürfen wie Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Umweltstraftaten und mehr.
Mögliche Folgen für Beschuldigte:
Hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen
Bei Verkehrsstraftaten zusätzlich: Entzug der Fahrerlaubnis, Punkte im Fahreignungsregister
Viele Beschuldigte äußern sich vorschnell gegenüber der Polizei – am Tatort oder bei der ersten Vernehmung – in der Hoffnung, sich zu entlasten. Tatsächlich kann dies die eigene Verteidigung stark erschweren. Oft bestehen gute Chancen, den Vorwurf ganz oder teilweise zu entkräften.
Wichtige Hinweise zur Verteidigung:
Schweigerecht nutzen: Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Angaben zur Sache sollten grundsätzlich unterbleiben.
Polizeiliche Vorladungen: Müssen nicht wahrgenommen werden – es entstehen daraus keine rechtlichen Nachteile.
Keine Einlassung ohne Akteneinsicht: Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte – die nur ein Anwalt erhält – kann eine fundierte Einlassung erfolgen.
Frühzeitige anwaltliche Beratung: Je früher die Verteidigung beginnt, desto besser lassen sich die Erfolgsaussichten einschätzen und nutzen – oft ist eine Verfahrenseinstellung möglich, bevor es überhaupt zur Hauptverhandlung kommt.
Empfohlene Vorgehensweise:
Keine Aussage ohne rechtlichen Beistand
Keine Reaktion auf polizeiliche Vorladungen
Gegen Strafbefehl Einspruch einlegen
Verteidigungsstrategie erst nach Akteneinsicht abstimmen
Fazit: Wer von Anfang an professionell verteidigt wird, kann häufig schwerwiegende Konsequenzen wie Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Führerscheinverlust vermeiden oder deutlich abmildern.
Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder auszusagen. Sie haben das Recht zu schweigen – und sollten davon unbedingt Gebrauch machen, um sich nicht selbst zu belasten.
Sofort – am besten bevor Sie mit Polizei oder Staatsanwaltschaft sprechen. Ein Strafverteidiger prüft die Vorwürfe, beantragt Akteneinsicht und entwickelt die passende Verteidigungsstrategie.
Nicht einfach zahlen! Innerhalb von zwei Wochen kann Einspruch eingelegt werden. Erst nach anwaltlicher Prüfung lässt sich beurteilen, ob ein Vorgehen sinnvoll und aussichtsreich ist.
Je nach Tatvorwurf können Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Führerscheinverlust oder Einträge im Fahreignungsregister(FaER) drohen. Eine rechtzeitige Verteidigung kann häufig zu einer Einstellung oder deutlichen Milderung führen.
Kostenlose Erstberatung
Bußgeld? Fahrverbot?
Erfahrung seit 1993
Kundenstimmen




Ein Verfahren wurde durch Herrn Witte für mich zum positiven gesendet.
Falls ich noch einmal einen Rechtsanwalt benötige jederzeit wieder.

Ich danke ihm für die erfolgreiche Vertretung und die Durchsetzung meines Rechts. Sehr zu empfehlen!

