Service
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen benötigen wir eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht. Diese ermöglicht es uns, Sie gegenüber Behörden, Gerichten, Versicherungen, Arbeitgebern oder sonstigen Beteiligten wirksam zu vertreten. Die erforderlichen Vollmachten stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis:
Bitte tragen Sie in die Vollmacht lediglich Ort, Datum und Ihre Unterschrift ein. Alle weiteren Angaben werden von uns im Rahmen der Mandatsbearbeitung ergänzt. So vermeiden wir Rückfragen und stellen sicher, dass die Vollmacht korrekt verwendet wird.
Für die außergerichtliche Vertretung, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Verkehrsunfallregulierung
- Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen
- Fahrerlaubnisrecht
- außergerichtliche Forderungsschreiben
- allgemeine zivilrechtliche Angelegenheiten
- Vertragsrecht
Für gerichtliche Verfahren und sonstige Vertretung vor Gericht, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Mahnverfahren/Zwangsvollstreckung
- Zivilrechtliche Verfahren (z. B. Zahlungsklagen)
- Verwaltungsrechtliche Verfahren (z. B. bei Entziehung der Fahrerlaubnis)
- Arbeitsrechtliche Verfahren (z. B. Kündigungsschutzklagen)
Für die Vertretung und Verteidigung in:
- Verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren
- Sonstigen Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Strafverfahren
- Ermittlungsverfahren
Sollten Sie unsicher sein, welche Vollmacht für Ihr Anliegen benötigt wird, sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen weiter und stellen Ihnen die passende Vollmacht zur Verfügung.
Verteidigungsmöglichkeiten in verkehrsrechtlichen Bußgeld- und Strafverfahren
Verkehrsrechtliche Bußgeld- und Strafverfahren können gravierende Folgen haben – von Geldbußen, Punkten im Fahreignungsregister, der Verlängerung der Probezeit, Anordnung eines Aufbauseminars und Fahrverboten bis hin zu Freiheitsstrafen und dem Entzug der Fahrerlaubnis. Dennoch gestehen viele Betroffene vorschnell ihre Schuld ein – häufig aus dem Irrglauben heraus, sich nicht effektiv wehren zu können.
Mögliche Verteidigungsstrategien:
- Bestreiten der Fahrereigenschaft bei unklarer Beweislage (z. B. schlechte Bildqualität)
- Überprüfung und Anfechtung der Messung (Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht)
- Vermeidung der Verlängerung der Probezeit durch verkehrstherapeutische Maßnahme und Reduzierung der Geldbuße unterhalb der Eintragungsgrenze im FaER
- Antrag auf Absehen vom Fahrverbot in Bußgeldsachen gegen höhere Geldbuße
- Verzögerungstaktiken bei drohenden Sanktionen durch zu viel Punkte im Fahreignungsregister
- Antrag auf Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachtes, geringer Schuld oder gegen Geldauflage (§§ 170 Abs. 2, 153, 153a StPO)
- Antrag auf Reduzierung der Geldstrafe
- Antrag auf Reduzierung der Sperrfrist bei nicht zu vermeidender Entziehung der Fahrerlaubnis
- Vermeidung oder gezielte Vorbereitung auf eine MPU
Wichtig: Verteidigung beginnt am Tatort
Niemand ist verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Es gilt das gesetzlich garantierte Schweigerecht – am Tatort, bei Erhalt einer Anhörung und auch bei einer polizeilichen Vorladung. Also nur Angaben zur Person machen und nichts zur Sache sagen!
Keine Einlassung ohne Akteneinsicht
Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen und ob eine Stellungnahme gegenüber der Bußgeldbehörde bzw. der Staatsanwaltschaft sinnvoll ist, lässt sich erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte beurteilen – diese ist ausschließlich Anwälten vorbehalten. Deshalb: frühzeitig einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Verteidiger beauftragen – dann sind die Verteidigungschancen am größten!
Empfohlene Vorgehensweise:
- Schweigerecht ausüben – keine Angaben zur Sache, sondern nur zu den Personalien
- Anhörungsbogen nicht selbst beantworten, sondern Anwalt geben
- Polizeiliche Vorladungen ignorieren
- Bußgeldbescheid oder Strafbefehl nicht ungeprüft akzeptieren – Einspruch einlegen
- Verteidigungsstrategie gemeinsam mit dem Anwalt entwickeln
Fazit: Wer seine Rechte kennt und frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nimmt, kann Bußgelder, Punkte, Verlängerung der Probezeit, Anordnung eines Aufbauseminars, Fahrverbote und die Entziehung der Fahrerlaubnis häufig vermeiden oder die Rechtsfolgen der Tat zumindest abmildern.