Sie haben ein Anliegen im Bereich Inkasso?
Kontaktieren Sie uns – wir vereinbaren gerne einen persönlichen Besprechungstermin. Mit fachlicher Kompetenz und einem offenen Ohr für Ihr Anliegen entwickeln wir gemeinsam die passende Strategie zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Rechte.
Inkasso & Forderungseinzug – effektiv und rechtssicher
Offene Forderungen können Unternehmen in ernsthafte Schwierigkeiten bringen. Deshalb ist schnelles und rechtssicheres Handeln gefragt. Wir übernehmen für Sie den kompletten Forderungseinzug – von der Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung.
Warum direkt zum Anwalt statt zum Inkassobüro?
Volle Rechtsdurchsetzung: Inkassobüros dürfen nur unstreitige Forderungen bearbeiten. Sobald Widerspruch eingelegt wird, sind sie raus – wir nicht.
Kostenvorteil: Inkassokosten sind oft nicht erstattungsfähig. Die Anwaltskosten hingegen schon – und wir kümmern uns um alles.
Schnelle Titulierung & Vollstreckung: Wir beantragen Mahn- und Vollstreckungsbescheide und leiten bei Bedarf sofort Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein.
Mehr als nur Inkasso: Wir denken voraus
Bereits vor Vertragsabschluss beraten wir Sie zur Forderungsprophylaxe und Forderungssicherung, etwa durch rechtssichere Verträge und AGB. So lassen sich Zahlungsausfälle oft von vornherein vermeiden.
Sobald ein Kunde trotz Mahnung nicht zahlt. Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto größer sind die Chancen auf eine erfolgreiche und zügige Realisierung der Forderung.
Ein Anwalt darf auch streitige Forderungen durchsetzen, z. B. bei Widerspruch gegen den Mahnbescheid. Außerdem sind die Anwaltskosten in vielen Fällen erstattungsfähig – Inkassokosten dagegen meist nicht.
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im Erfolgsfall muss der Schuldner die Kosten übernehmen. Wir informieren Sie vorab transparent über mögliche Gebühren.
Prüfung der Forderung und Erfolgsaussichten
Erstellung eines anwaltlichen Mahnschreibens
Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden
Durchführung der Zwangsvollstreckung (z. B. Kontopfändung, Gerichtsvollzieher)