Sie haben ein Anliegen im Vertragsrecht?

Kontaktieren Sie uns – wir vereinbaren gerne einen persönlichen Besprechungstermin. Mit fachlicher Kompetenz und einem offenen Ohr für Ihr Anliegen entwickeln wir gemeinsam die passende Strategie zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Rechte.

 

Vertragsrecht

 

„Nur klare Verträge sind gute Verträge.“ – Nach diesem Grundsatz werden Verträge entworfen, die logisch gegliedert, verständlich und vollständig formuliert sind. Ziel ist es, Unstimmigkeiten nach Vertragsschluss zu vermeiden. Bereits bestehende Verträge werden auf ihre Wirksamkeit geprüft, ebenso wie die Durchsetzung vertraglicher Ansprüche einschließlich Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung unterstützt wird.

Darüber hinaus erfolgt die Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und individuellen Vereinbarungen, insbesondere in folgenden Bereichen:

 

  • Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen

  • Bau- und Werkverträge

  • E-Commerce-Verträge

  • Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen

  • Lizenzverträge

  • Kaufverträge (privat und gewerblich)

  • Mietverträge (Wohn- und Gewerbemiete)

 

Selbst bei gut gestalteten Verträgen kann es im Verlauf zu rechtlichen Problemen kommen. Unterstützung erfolgt unter anderem in:

 

  • Arbeitsrecht (z. B. bei Kündigung oder Abmahnung)

  • Baurecht und Werkvertragsrecht (z. B. Mängelansprüche, Werklohn)

  • Kaufrecht, insbesondere im Kfz-Bereich (z. B. Rückabwicklung wegen Mängeln)

  • Familienrecht (z. B. Scheidung, Unterhalt)

  • Mietrecht (z. B. Zahlungsrückstände, Mietminderung wegen Mängeln)

 

Immer dann, wenn es um größere Werte oder langfristige Verpflichtungen geht – z. B. bei Arbeits-, Miet-, Kauf- oder Eheverträgen. Eine rechtzeitige Prüfung schützt vor späteren Streitigkeiten oder finanziellen Nachteilen.

Unklare oder unwirksame Klauseln können zu Rechtsstreitigkeiten führen oder sogar den gesamten Vertrag gefährden. Wir helfen, problematische Regelungen zu erkennen und rechtssicher zu formulieren.

Ja, Verträge können – mit Zustimmung aller Beteiligten – jederzeit geändert oder ergänzt werden. Wir unterstützen bei der rechtssicheren Gestaltung von Änderungs- und Ergänzungsvereinbarungen.

In solchen Fällen prüfen wir Ihre Ansprüche, setzen diese ggf. außergerichtlich oder gerichtlich durch und kümmern uns – falls nötig – um Inkasso und Zwangsvollstreckung.