Ab 01. Juli 2026: Längere Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten

Zum 1. Juli 2026 tritt eine wichtige Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Kraft. Die Verfolgungsverjährung für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG wird von bislang drei Monaten auf sechs Monate verlängert. Was bedeutet Verfolgungsverjährung? Die Verfolgungsverjährung bestimmt, innerhalb welchen Zeitraums eine Behörde einen Verkehrsverstoß verfolgen darf. Wird innerhalb dieser Frist keine verjährungsunterbrechende Maßnahme ergriffen, […]