Die Frage, wann nach einer Fahrt unter Cannabiseinfluss eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden darf, beschäftigt derzeit die Gerichte intensiv. Zwei aktuelle Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bringen nun mehr Klarheit – und sind für Betroffene durchaus positiv.
Einmalige Fahrt reicht nicht aus
Sowohl der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg als auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen haben entschieden: Eine einmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss allein genügt nicht, um eine MPU anzuordnen. Zwar liegt bereits ab einem THC-Wert von 3,5 ng/ml im Blutserum ein Verstoß vor. Doch daraus darf nicht automatisch auf fehlende Fahreignung geschlossen werden; vielmehr müssen zusätzliche Umstände vorliegen.
Was sind „Zusatztatsachen“?
Die Gerichte verlangen sogenannte „Zusatztatsachen“, also konkrete Hinweise darauf, dass auch künftig ein Risiko besteht. Entscheidend ist die folgende Frage:
Besteht eine Wiederholungsgefahr oder liegt ein missbräuchlicher Konsum vor?
Solche Zusatztatsachen können zum Beispiel sein:
- Auffälligkeiten beim Konsumverhalten (z. B. regelmäßiger oder hochfrequenter Konsum)
- Hinweise auf mangelndes Trennungsvermögen zwischen Konsum und Fahren
- Missachtung notwendiger Wartezeiten nach dem Konsum
- Hohe THC-Werte ohne erkennbare Ausfallerscheinungen (Hinweis auf Gewöhnung)
- Widersprüchliche oder unklare Angaben zum Konsum
Ohne solche zusätzlichen Umstände ist eine MPU-Anordnung nach aktueller Rechtsprechung nicht gerechtfertigt.
Warum ist das wichtig?
Die Entscheidung ist deshalb so bedeutsam, weil sie eine klare Grenze für Behörden setzt: Eine MPU darf nicht „automatisch“ angeordnet werden, nur weil jemand einmal unter Cannabiseinfluss gefahren ist.
Die Gerichte stellen damit klar, dass die Regelungen zum Cannabisrecht zunehmend an die Alkoholvorschriften angepasst werden. Auch dort reicht ein einmaliger Verstoß nicht ohne Weiteres für eine MPU aus.
Konsequenzen für Betroffene
Für Betroffene bedeutet das:
- Eine MPU-Anordnung sollte genau geprüft werden
- Behörden müssen ihre Entscheidung konkret begründen
- Fehlen Zusatztatsachen, kann die Anordnung rechtswidrig sein
Wichtig:
Wird ein angeordnetes MPU-Gutachten nicht vorgelegt, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden – selbst wenn die Anordnung rechtlich angreifbar gewesen wäre. Deshalb sollte frühzeitig rechtlicher Rat eines auf Fahrerlaubnisrecht spezialisierten Verkehrsrechtsanwaltes eingeholt werden.
Unser Fazit
Die aktuelle Rechtsprechung stärkt die Rechte von Betroffenen deutlich. Sie zwingt Behörden dazu, genauer hinzusehen und nicht vorschnell eine MPU anzuordnen. Gerade im Fahrerlaubnisrecht kommt es jedoch immer auf den Einzelfall an; schon kleine Details können entscheidend sein.
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